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Berufliche Integration

Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zahlt sich aus.

Die Fachkräfte für berufliche Integration (FBI) in Hessen vermitteln und begleiten Menschen mit Behinderung aus den Werkstätten in den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Zum Beispiel:

  • Industriebetriebe
  • Handwerksbetriebe
  • Dienstleistungsunternehmen
  • öffentliche Betriebe und Einrichtungen

Informationen für Interessierte

Die Fachkraft für berufliche Integration sucht einen Betrieb aus und kümmert sich um die Organisation. Prinzipiell orientiert sich der Weg in den ersten Arbeitsmarkt an einem 4-Stufen-Modell:

  • Verbesserung der Vermittlungschancen durch Bildungsmodule bei Mitarbeitern im Berufsbildungsbereich (BBB).
  • Bei Eignung nimmt der Klient am Modul: "Qualifizierungskurs für Außenarbeitsplätze" teil.
  • Firma und Klient lernen sich gegenseitig kennen
  • Der/die Klient/in erfährt alles über die Arbeistbedingungen
  • Wenn alle zufrieden sind, kann ein Praktikum von 4 Wochen bis zu 3 Monate durchgeführt werden

In dieser Zeit können die Firma und der/die Praktikant/in feststellen, ob

  • die Arbeit erledigt werden kann
  • der/die Praktikant/in und die Firma zusammen passen

Das Betriebspraktikum bietet die Möglichkeit zu erkennen, ob der Arbeitsplatz und die Aufgaben den Wünschen und Interessen des/r Praktikanten/in entsprechen und ob er/sie den Anforderungen gewachsen ist.

  • Wenn alle Beteiligten dies wünschen, kann ein Vertrag für einen "Betriebsintegrierten Beschäftigungsplatz" abgeschlossen werden. Das heißt, der/die Klient/in arbeitet unter dem verlängerten Dach der Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) in der Firma und die Werkstatt bleibt weiter zuständig.
  • Die WfbM und der Arbeitgeber/Beschäftigungsgeber schließen einen Vertrag (BIB-Vertrag).
  • Der/die Klient/in bleibt Beschäftigte/r der WfbM und kann jederzeit in die Werkstatt zurückkommen.
  • Die Firma zahlt einen Lohn an die WfbM und die WfbM an den/die Klient/in.
  • In der Firma gibt es eine/n Ansprechpartner/in Anleiter/in. Die soziale Betreuung übernimmt die Fachkraft für berufliche Integration (FBI) der WfbM.

Ziel: Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt

Klient/in und Firma sind im besten Fall langfristig zufrieden mit der Beschäftigung. Wenn beide das wollen, kann nach entsprechender Beratung im nächsten Schritt ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsvertrag mit der Firma abgeschlossen werden.

Damit scheidet der Klient/in aus der WfbM aus.

Der Fachdienst für berufliche Integration (FBI) ist dann nicht mehr zuständig, sonderm der Integrationsfachdienst (IFD).

Informationen für Arbeitgeber

Wir suchen Arbeitgeber, die einem Menschen mit Behinderung  eine Beschäftigung in ihrem Betrieb anbieten möchten.

  • Sie erhalten eine motivierte und leistungsfähige Arbeitskraft
  • Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung Ihrer Beschäftigungspflicht und reduzieren damit Ihre Ausgleichsabgabe
  • Wir minimieren das Risiko einer Fehlbesetzung
  • Wir können Sie umfassend beraten
  • Sie können den Bewerber probeweise beschäftigen
  • Wir bieten Unterstützung bei der Einarbeitung
  • Wir haben viel Erfahrung von der Sie profitieren können
  • Wir können Sie über Fördermöglichkeiten beraten
  • Sozial engagierte Personalverantwortlichkeit, die sich auszahlt

Die Lebenshilfe Limburg gemeinnützige GmbH ist eine anerkannte Werkstatt gemäß § 142 Sozialgesetzbuch IX.                            
Bei Auftragsvergabe können nach § 140 des Sozialgesetzbuches IX  50 % der im Rechnungsbetrag enthaltenen Arbeitsleistungen durch Werkstattbeschäftigte bei der gesetzlichen Ausgleichsabgabe in Abzug gebracht werden.

Pflichtplätze sind der rechnerische Anteil an Arbeitsplätzen, die der Arbeitgeber nach der Beschäftigungspflicht mit schwerbehinderten Menschen besetzen muss. Die Berechnung der Pflichtplätze ist in §74 SGB IX geregelt.

Ab 2021 beträgt die Höhe der Ausgleichsabgabe je unbesetztem Pflichtplatz:

140 Euro bei einer Beschäftigungsquote von 3 % bis weniger als 5 %    
245 Euro bei einer Beschäftigungsquote von 2 % bis weniger als 3 %
360 Euro bei einer Beschäftigungsquote von weniger als 2 %

Ansprechpartner Betriebsintegrierte Beschäftigung

Wenn Sie ein persönliches Gespräch wünschen oder Fragen an uns haben, wenden Sie sich bitte an

Frau Silke Zander (Fachkraft berufliche Integration)
Wiesbadener Straße 15
65549 Limburg

Tel.: 06431 993-1901
Fax: 06431 993-242

s.zander(at)lebenshilfe-ldz.de