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Preise für die Mittagsverpflegung 2026

Gemäß § 3 der Zusatzvereinbarung zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)/ Tagesförderstätten teilen wir Ihnen nachfolgend die Kostenbeiträge für 2026 mit.

In seiner Sitzung am 19. Dezember 2025 stimmte der Bundesrat der Sechszehnten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung zu. Danach beträgt der Mehrbedarf pro Arbeitstag im Jahr 2026 jeweils 4,57 Euro. Die Preise für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in unseren Werkstätten und Tagesförderstätten werden entsprechend angepasst.

Ab dem 1. Januar 2026 gilt folgender Mehrbedarf:

Mittagsverpflegung pro Tag: 4,57 €

Regelmäßige ArbeitstageArbeitstage pro MonatHöhe des Mehrbedarfs 
5-Tage-Arbeitswoche1986,83 € 
4-Tage-Arbeitswoche1568,55 € 
3-Tage-Arbeitswoche1150,27 € 
2-Tage-Arbeitswoche836,56 € 
1-Tag-Arbeitswoche418,28 € 

 

Der Betrag wird wie vereinbart vom Lohn einbehalten bzw. gemäß erteiltem Lastschriftmandat eingezogen.