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Preise für die Mittagsverpflegung 2025

Gemäß § 3 der Zusatzvereinbarung zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)/ Tagesförderstätten teilen wir Ihnen nachfolgend die Kostenbeiträge für 2025 mit.

In seiner Sitzung am 22. November 2024 stimmte der Bundesrat der dreizehnten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung zu. Danach beträgt der Mehrbedarf pro Arbeitstag im Jahr 2025 jeweils 4,40 Euro. Die Preise für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in unseren Werkstätten und Tagesförderstätten werden entsprechend angepasst.

Ab dem 1. Januar 2025 gilt folgender Mehrbedarf:

Mittagsverpflegung pro Tag:   4,40 €

Regelmäßige Arbeitstage Arbeitstage pro Monat Höhe des Mehrbedarfs  
5-Tage-Arbeitswoche 19 83,60 €  
4-Tage-Arbeitswoche 15 66,00 €  
3-Tage-Arbeitswoche 11 48,40 €  
2-Tage-Arbeitswoche 8 35,20 €  
1-Tag-Arbeitswoche 4 17,60 €  

 

Der Betrag wird wie vereinbart vom Lohn einbehalten bzw. gemäß erteiltem Lastschriftmandat eingezogen.