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Preise für die Mittagsverpflegung 2023

Preise für die Mittagsverpflegung ab 2023

Gemäß § 3 der Zusatzvereinbarung zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)/ Tagesförderstätten teilen wir Ihnen nachfolgend die Kostenbeiträge für 2023 mit.

In seiner Sitzung am 16. Dezember 2022 stimmte der Bundesrat der dreizehnten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung zu. Danach beträgt der Mehrbedarf pro Arbeitstag im Jahr 2023 jeweils 3,80 Euro. Die Preise für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in unseren Werkstätten und Tagesförderstätten werden entsprechend angepasst.

Ab dem 1. Januar 2023 gilt folgender Mehrbedarf:

Mittagsverpflegung pro Tag:   3,80 €

Regelmäßige Arbeitstage Arbeitstage pro Monat Höhe des Mehrbedarfs
5-Tage-Arbeitswoche 19 72,20 €
4-Tage-Arbeitswoche 15 57,00 €
3-Tage-Arbeitswoche 11 41,80 €
2-Tage-Arbeitswoche 8 30,40 €
1-Tag-Arbeitswoche 4 15,20 €

 

Der Betrag wird wie vereinbart vom Lohn einbehalten bzw. gemäß erteiltem Lastschriftmandat eingezogen.