Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration und das Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlicht in einem Schreiben vom 27.2.2023, dass es ab 1.3.2023 Lockerungen der Regelungen zur Test- und Maskenpflicht gibt.
Deshalb freuen wir uns, Ihnen die ab 1.März 2023 gültigen Regelungen mitteilen zu können.
Es entfallen folgende Regeln:
• Maskenpflicht
• Testpflicht
• Abstandspflicht
Das bedeutet, dass ab sofort alle Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen und Klienten/Klientinnen keine Maske mehr tragen müssen. Ebenso entfällt die regelmäßige Testpflicht.
Sollten jedoch Corona- Fälle auftreten oder Verdachtsfälle vorliegen, führen Sie bitte freiwillig Tests durch, tragen Sie vorsichtshalber eine Maske und halten Sie nach Möglichkeit Abstand. Für diese Fälle werden auch weiterhin PoC- Test- Sets vorgehalten.
Somit verlieren alle bisherigen Regelungen zum 1.3.2023 ihre Gültigkeit.
Für Besucher der Einrichtungen gilt bis 7.4.2023 weiterhin eine FFP2- Maskenpflicht.
Im Falle einer Infektion informieren Sie bitte umgehend Ihre Abteilungsleitung und treten Ihren Dienst nicht an. Zwar gibt es keine offizielle Isolationspflicht mehr, jedoch greifen bei uns weiterhin die besonderen Regelungen des Tätigkeitsverbots. Sie dürfen Ihre Tätigkeit nach 5 Tagen wieder aufnehmen, sobald Sie sich privat negativ getestet haben. Da voraussichtlich kein Anspruch auf eine Entschädigungszahlung nach dem Infektionsschutzgesetz mehr besteht, bemühen Sie sich bitte (falls nötig) zunächst um eine Krankmeldung.
Wir bitten Sie auch weiterhin um ein umsichtiges und verantwortungsbewusstes Verhalten. Bei Erkältungssymptomen und/oder, wenn die (räumliche) Situation Grund zur Annahme gibt, dass eine erhöhte Infektionsgefahr für Beschäftigte und Klienten bestehen könnte, tragen Sie bitte eine FFP2- Maske. Regelmäßiges Lüften der Räumlichkeiten und Händedesinfektion sind auch weiterhin gute Möglichkeiten der Risikominimierung.
Wir haben die Pandemie bisher ganz gut überstanden und mit viel Geduld die zahlreichen Corona- Maßnahmen „ge- und ertragen“. Das haben wir Ihrem Engagement und Ihrem Verantwortungsbewusstsein zu verdanken. Dafür möchten wir uns nochmal ganz herzlich bei Ihnen bedanken. Der Wegfall der strengen Regelungen lässt uns nun wieder aufatmen und durchatmen- im wahrsten Sinne des Wortes. Endlich können wir uns wieder sichtbar anlächeln.
Wir wünschen Ihnen eine gute Zeit und ganz viel Gesundheit.