Preise für die Mittagsverpflegung ab 2022
Gemäß § 3 der Zusatzvereinbarung zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)/ Tagesförderstätten teilen wir Ihnen nachfolgend die Kostenbeiträge für 2022 mit.
In seiner Sitzung am 26. November 2021 stimmte der Bundesrat der zwölften Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung zu. Danach beträgt der Mehrbedarf pro Arbeitstag im Jahr 2022 jeweils 3,57 Euro. Die Preise für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in unseren Werkstätten und Tagesförderstätten werden entsprechend angepasst.
Ab dem 1. Januar 2022 gilt folgender Mehrbedarf:
Mittagsverpflegung pro Tag: 3,57 €
Regelmäßige Arbeitstage | Arbeitstage pro Monat | Höhe des Mehrbedarfs |
5-Tage-Arbeitswoche | 19 | 67,83 € |
4-Tage-Arbeitswoche | 15 | 53,55 € |
3-Tage-Arbeitswoche | 11 | 39,27 € |
2-Tage-Arbeitswoche | 8 | 28,56 € |
1-Tag-Arbeitswoche | 4 | 14,28 € |
Der Betrag wird wie vereinbart vom Lohn einbehalten bzw. gemäß erteiltem Lastschriftmandat eingezogen.
Preise für die Mittagsverpflegung ab 2021
Gemäß § 3 der Zusatzvereinbarung zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)/ Tagesförderstätten teilen wir Ihnen nachfolgend die Kostenbeiträge für 2021 mit.
Die Preise für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in unseren Werkstätten und Tagesförderstätten werden gemäß dem Informationsschreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 23. November 2020 angepasst.
Ab dem 1. Januar 2021 gilt folgender Mehrbedarf:
Mittagsverpflegung pro Tag: 3,47 €
Regelmäßige Arbeitstage | Arbeitstage pro Monat | Höhe des Mehrbedarfs |
5-Tage-Arbeitswoche | 19 | 65,93 € |
4-Tage-Arbeitswoche | 15 | 52,05 € |
3-Tage-Arbeitswoche | 11 | 38,17 € |
2-Tage-Arbeitswoche | 8 | 27,76 € |
1-Tag-Arbeitswoche | 4 | 13,88 € |
Für Klienten im aktuellen Corona-Wechselschichtbetrieb gilt der Betrag anteilig.
Der Betrag wird wie vereinbart vom Lohn einbehalten bzw. gemäß erteiltem Lastschriftmandat eingezogen.